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Anfrage: Umsetzung der Prämienverbilligung der Krankenkassen durch die Kantone

Geschäftsnummer:

95.1139

Eingereicht von:

Jöri Werner

Einreichungsdatum:

11.12.1995

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Kanton; Prämien; Prämienverbilligung; Kantone; Bundes; Franken; Recht; Bundesrat; Beiträge; Kantonen; Millionen; Einkommen; Vorlage; Soziale; Theoretischen; Zahlen; Weichen; Vorliegen; Beiträgen; Pfeiler; Wirtschaftlich; Zugeführt; Prämienverbilligungen; Beanspruchten; Ehepaare; Stehende; Subventioniert; Werden; Genuss; Unterstützung

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Eingereichter Text

In diesen Tagen werden die Versicherten von ihren Kassen über die Höhe der Krankenkassenprämien orientiert. Die Anstiege sind markant, bewegen sich aber im Rahmen der im Abstimmungskampf auch von Befürworterseite gemachten Angaben über die Bandbreite. Die Angst vor höheren Prämien wurde mit dem Argument zerstreut, dass gezielte Prämienverbilligungen an wirtschaftlich Schwächere einen Ausgleich schaffen würden. Diese Aussagen bezüglich des sozialen Pfeilers der KVG-Vorlage waren mitentscheidend für die Annahme des KVG durch Volk und Stände.

Nach Vorliegen erster Zahlen aus den Kantonen zur Prämienverbilligung macht sich bei den Befürwortern der Vorlage und den Versicherten Ernüchterung breit. Der vielzitierte soziale Pfeiler des KVG in Form von Prämienverbilligungen verliert unter dem Spardiktat der Kantone zusehends an Bedeutung und droht zu zerbrechen. Mit Recht machen die Versicherten geltend, dass sie einmal mehr die Zeche zu bezahlen hätten. Das Dickicht von 26 verschiedenen kantonalen Regelungen ist undurchschaubar betreffend Anspruchsberechtigung und Gesamtaufwand für Prämienverbilligung.

Im Kanton Zürich beispielsweise wenden Bund, Kanton und Gemeinden nach altem Recht 400 Millionen Franken für die Prämienverbilligung auf, nach neuem Recht sind es noch 270 Millionen Franken. Insgesamt werden im Kanton Zürich auf Kosten der Versicherten 130 Millionen Franken gespart und nicht der Prämienverbilligung zugeführt. Sicher war es nie die Absicht des Parlamentes, dass nach neuem Recht solch immense Summen in einem einzigen Kanton der Prämienverbilligung entzogen werden dürfen. Eine baldige Gesetzesänderung drängt sich angesichts dieser Entwicklung und nach Vorliegen erster definitiver Jahreszahlen auf.

Grosse Unterschiede bestehen bezüglich des steuerbaren Einkommens, ab welchem Prämien an Versicherte subventioniert werden. Kommen im Kanton Zürich Versicherte mit einem Einkommen von 10 300 bis 19 000 Franken in den Genuss von Unterstützung, so begünstigt der Kanton Wallis Einkommen von 13 328 bis 126 949 Franken (Ehepaare mit neun Kindern!).

Auch der Vorschlag des Bundesrates, die nicht beanspruchten Bundesbeiträge an die Kantone vorsorglich aus dem Voranschlag 1996 zu kippen, muss als falsches Signal gedeutet werden und ist nichts mehr als Budgetkosmetik.

Ich bitte den Bundesrat, folgende im Zusammenhang mit obigen Ausführungen stehende Fragen zu beantworten:

1. Wie präsentiert sich die Gesamtheit der kantonalen Prämienverbilligungsentscheide?

2. Um wieviel weichen die theoretischen Maximalbeiträge des Bundes von den effektiv für das Jahr 1996 von den Kantonen beanspruchten Beiträgen ab?

3. Wieviel weichen die ordentlichen theoretischen Beiträge der Kantone von den gesprochenen Beiträgen ab?

4. Wie hoch beziffert sich insgesamt der Betrag, der von Bund und Kantonen, gemessen an der ursprünglich vorgesehenen Subventionssumme von 2 470 500 002 Franken, der Prämienverbilligung nicht zugeführt wird (auch in Prozenten)?

5. Ist der Bundesrat in Kenntnis der vorliegenden Zahlen der Ansicht, dass das Ziel der Prämienverbilligung zugunsten von Personen "in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen" erreicht werden kann?

6. Ist der Bundesrat bereit, falls notwendig, seine Bedenken zuhanden der Sanitätsdirektorenkonferenz zu äussern?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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